Einladung zur 5. Kreismitgliederversammlung und
zur Wahlversammlung zur Bestätigung der Direktkandidat*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Köln für die Kommunalwahl 2025
Liebe Mitglieder,
kaum steht die Ratsreserveliste, geht es gleich weiter mit der nächsten Kreismitgliederversammlung zur Vorbereitung der Kommunalwahl. Wir möchten mit euch auf einer weiteren Wahlversammlung die Direktkandidat*innen unseres Kreisverbandes bestätigen, die zuvor in den Ortsverbänden nominiert worden sind. Dazu laden wir herzlich ein
am 05.05.2025 um 19 Uhr
in den
Kulturbunker Köln-Mülheim e.V.
Berliner Str. 20, 51063 Köln
Anmeldung
Aus organisatorischen Gründen bitten wir hier um Anmeldung bis zum 27.04.2025. Natürlich ist auch eine spontane Teilnahme möglich.
Anträge
Anträge zur Kreismitgliederversammlung könnt Ihr im Vorfeld der KMV hier im Antragsgrün hochladen und nachlesen. Die Frist für Anträge läuft am 27.04.2025 um 23:59 Uhr aus.
Wahlen und Abstimmungen
Entscheidender Teil der Kreismitgliederversammlung wird die Wahlversammlung zur Bestätigung der Direktkandidat*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Köln für die Kommunalwahl 2025 sein.
Bitte beachtet daher folgende Hinweise:
1. Ausweispflicht
Die Bestätigung der Direktkandidat*innen zur Kommunalwahl erfolgt nach Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes. Bitte bringt unbedingt Euren Personalausweis mit, um euer Stimmrecht ausüben zu können!
2. Stimmberechtigung
Stimmberechtigt ist, wer am Tage der Kreismitgliederversammlung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist, d.h.:
- Mindestens 16 Jahre alt ist
- Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist
- seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet mit 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) wohnt
- Deutsche*r im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG. ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
- nicht von dem Wahlrecht infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen ist
3. Wählbarkeit
Wählbar ist, wer am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union innehat
- mindestens 18 Jahre alt (am Wahltag) ist
- mindestens seit 3 Monaten vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat
- nicht von der Wählbarkeit infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen ist.
Sonderfall: Kandidatur von Beamt*innen und Angestellten des öffentlichen Dienstes oder Mitarbeiter*innen von Unternehmen, an denen die Gemeinde oder der Kreis maßgeblich beteiligt ist:
- es sind die Unvereinbarkeitsvorschriften des § 13 Kommunalwahlgesetz zu beachten.
- Wer diesen Unvereinbarkeitsvorschriften unterliegt, kann zwar als Kommunalwahlkandidat*in aufgestellt werden
- er/sie kann aber nach der Kommunalwahl die Annahme der Wahl nur erklären, wenn er/sie die Beendigung des Dienstverhältnisses nachweist.
Hinweis für alle Kandidat*innen
Alle für die Direktkandidat*innen erforderlichen Formalia werden unmittelbar im Anschluss an die Wahl vor Ort ausgefüllt und unterschrieben.
Neumitgliedertreffen
Bereits eine halbe Stunde vor dem offiziellen Beginn findet um 18:30 Uhr ein Treffen für Neumitglieder statt. Dort werden wir Euch die Abläufe einer Mitgliederversammlung näherbringen und Fragen klären.
Barrierefreiheit
Der Kulturbunker Köln-Mülheim ist barrierefrei. Eine rollstuhlgerechte Toilette ist ebenfalls verfügbar. Alle Toiletten werden geschlechtsneutral ausgewiesen. Die Beiträge und Reden erfolgen in deutscher Lautsprache. Solltet Ihr weitere Bedürfnisse hinsichtlich der Barrierefreiheit haben (z. B. Gebärdensprachdolmetschung), meldet Euch bitte ebenfalls rechtzeitig in der Kreisgeschäftsstelle, damit wir entsprechende Unterstützung organisieren können.
Kinderbetreuung
Falls Ihr eine Kinderbetreuung benötigt, bitten wir um Anmeldung bis spätestens 28. April 2025, um 12:00 Uhr unter Angabe des Alters der Kinder. Später eingehende Anfragen können aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir freuen uns darauf, mit Euch bei der 5. Kreismitgliederversammlung 2025 wichtige Weichen für die Zukunft zu stellen und in den Austausch zu gehen.
Mit herzlichen Grüßen
Euer Kreisvorstand